Gerichtsgutachten

Der Auftrag zur Erstattung eines Gutachtens erfolgt hier ausschließlich durch das Gericht. Der Sachverständige ist hierbei nur für das Gericht tätig.

Der jeweilige Richter formuliert eines Beweisbeschluss, welcher für den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bindend ist.

Der Sachverständige erhält die Unterlagen zum Studium und lädt bei Bedarf die Parteien zum Ortstermin ein.

Der Sachverständige nimmt auch hier nur zu technischen Fragen Stellung. Rechtliche Würdigungen oder Fragen sind Aufgabe des Gerichtes.