Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für den Sachverständigen notwendigen Unterlagen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Er hat den Sachverständigen bei seiner Arbeit zu unterstützen und ihm den Zugang zum Begutachtungsobjekt zu ermöglichen.
Der Auftraggeber hat den Sachverständigen unverzüglich auf Änderungen hinzuweisen, die für das Gutachten von Belang sind.